Schwerpunktaktion 2025/2026
Thema:
Sichere Radfahrmobilität
- Immer mehr Menschen nutzen das Rad oder das Pedelec für ihre täglichen Wege. Auch zum Pendeln sowie im weiteren beruflichen Arbeitsalltag wird das Fahrrad immer beliebter. Doch mit Zunahme der Rad- und Pedelecnutzung steigen auch die Unfälle. Die Schwerpunktaktion 2025/26 des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen beleuchtet mögliche Ursachen dieser Unfälle und liefert alltagstaugliche Tipps und Hinweise für die richtige Ausstattung, die wichtigsten Verkehrsregeln und sicheres Radfahren im Straßenverkehr.
„Gemeinsame Hol- und Bringwege“
Vor allem in Städten nutzen Eltern das Fahrrad oder Pedelec oft, um ihren Weg zur bzw. von der Arbeit mit dem Bringen und Holen ihrer Kinder zur Kindertagesstätte oder Schule zu verbinden. Dabei kommt es allerdings immer wieder zu kritischen Situationen und auch zu Unfällen. Die Unfälle mit dem Fahrrad oder Pedelec sind mit 43 Prozent aller Unfälle die mit Abstand häufigsten Straßenverkehrsunfälle in der Schüler-Unfallversicherung.
Kinder sind auf ihren Schul- oder Kitawegen i.d.R. über die Unfallkassen versichert. Eltern sind bei ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger versichert, wenn sie das Bringen oder Abholen der Kinder direkt mit ihrem Arbeitsweg kombinieren.
Geltende Transportbestimmungen
Wer seine Kinder auf einem Kindersitz, im Anhänger oder mit dem Lastenrad befördern möchte, muss auf folgende Dinge achten:
- Kinder dürfen nur bis zum vollendeten siebten Lebensjahr befördert werden. (gilt nicht bei Kindern mit Behinderung)
- Fahrende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Kinder müssen besondere Sitze vorhanden sein. Eine Schutzvorrichtung muss verhindern, dass die Füße des Kindes in die Speichen kommen können.
- Kinder müssen mit Rückhalteeinrichtungen gesichert werden.
- Die maximal zulässige Belastung des Sitzes bzw. die maximal zulässige Beladung des Anhängers darf nicht überschritten werden.
- Anhänger dürfen an Fahrräder und Pedelecs, nicht aber an E-Bikes oder S-Pedelecs befestigt werden.
- Auf Fahrrädern, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind (z.B. Rikschas), dürfen Menschen über das siebte Lebensjahr hinaus mitgenommen werden.
Rad fahrende Kinder begleiten
Begleiten Eltern ihre Rad, Laufrad oder Roller fahrenden Kinder mit dem Rad müssen sie folgende Regeln beachten:
- Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Eine geeignete Aufsichtsperson darf das Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten.
- Kinder zwischen dem vollendeten achten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren. Begleitpersonen dürfen diesen dann aber nicht mehr nutzen.
- Wer vom Gehweg aus kommend eine Fahrbahn überqueren will, muss absteigen.
- Wer am Fußgängerüberweg das Vorrecht für zu Fuß Gehende in Anspruch nehmen möchte, muss absteigen und das Fahrrad schieben. Das gilt auch für Kinder.
Zum Programm „Kind und Verkehr“ des DVR geht es hier.












