Schwerpunktaktion

Schwerpunktaktion 2025

Thema:
Sichere Radfahr­mobilität

  • Immer mehr Menschen nutzen das Rad oder das Pedelec für ihre täglichen Wege. Auch zum Pendeln sowie im weiteren beruflichen Arbeitsalltag wird das Fahrrad immer beliebter. Doch mit Zunahme der Rad- und Pedelecnutzung steigen auch die Unfälle. Die Schwerpunktaktion 2025 des Deutschen Verkehrssicherheits­rates, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen beleuchtet mögliche Ursachen dieser Unfälle und liefert alltagstaugliche Tipps und Hinweise für die richtige Ausstattung, die wichtigsten Verkehrsregeln und sicheres Radfahren im Straßenverkehr.

Unterthemen:



„Helme schützen Leben“

Die Schutzwirkung des Fahrradhelms ist wissenschaftlich bestätigt. Durch das Tragen von Fahrradhelmen werden zwischen 20 Prozent der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten und über 80 Prozent der Kopfverletzungen bei besonders schwer Verletzten vermieden. Dies hat eine Studie von 2017 errechnet, die im Auftrag der Verkehrsministerien Baden-Württemberg und Thüringen erstellt wurde.

Richtige Auswahl des Fahrradhelms

  • Einsatzbereich: Je nach Einsatzbereich gibt es spezielle Helme. Rennradhelme sind deutlich leichter und aerodynamischer als beispielsweise City-Helme oder Helme fürs Mountainbiken.
  • Größe und Passform:  Der Helm sollte sich beim Tragen gut anfühlen, nicht drücken und sich mittels des Rädchens am hinteren Teil festzurren lassen. Er darf dann nicht mehr rutschen.
  • Schutz vor Rotationskräften: Seit einigen Jahren sind viele Helme mit dem Mips-System ausgestattet. Es hilft im Falle eines Sturzes auf den Kopf, die Rotationsbewegung zu reduzieren. Das System besteht aus einer reibungsarmen Schicht, die diese Rotationsbewegungen vom Kopf wegleitet und so Hirnverletzungen durch Rotationskräfte verringern kann.
  • Normung: Die meisten in Deutschland erhältlichen Fahrradhelme sind nach der Norm DIN EN 1078 „Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen“ sowie nach der Norm DIN EN 1080 „Stoßschutzhelme für Kleinkinder“ normiert.

Helmpflicht für S-Pedelecs und E-Bikes

Da sie rechtlich als Kleinkrafträder bzw. Mofas eingestuft werden, gilt für das Fahren mit S-Pedelecs und E-Bikes (die ohne Treten auf bis zu 25 km/h beschleunigen können) eine Helmpflicht. Und auch, wenn der Helm für Fahrräder und normale Pedelecs gesetzlich nicht vorgeschrieben ist: Schützen Sie sich und tragen Sie auf dem Fahrrad/Pedelec einen Helm.