Schwerpunktaktion

Schwerpunktaktion 2020

Thema:
Mobilität

  • Der Straßenverkehr befindet sich derzeit im Umbruch und neue Formen der Mobilität entstehen: Der Klimawandel rückt Elektrofahrzeuge in den Fokus, neue Arten der Fortbewegung wie E-Scooter (Elektro-Tretroller) treten auf den Plan. Die Verbindung von öffentlichen und individuellen Verkehrsmitteln sowie E-Mobilität bieten neue Chancen. Auch Fahrgemeinschaften besitzen nach wie vor ihre Berechtigung. Dieses Thema beleuchtet die Schwerpunktaktion 2020 des DVR, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.

Mögliche Ursachen:



„Elektrisch Fahren“

Elektroautos sind so leise, dass man sie mitunter überhört. Man hat inzwischen erkannt, dass dies in manchen Situationen für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden kann, deswegen müssen neue Elektrofahrzeuge nach einer EU-Vorschrift mit einem künstlichen Fahrgeräusch ausgerüstet werden, das nicht ausgeschaltet werden kann und das bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h wirksam ist.

Beschleunigung und Reichweite

Elektromotoren stellen ihr volles Drehmoment nahezu sofort zur Verfügung. Sie fahren ruckfrei an und beschleunigen schnell und konstant. Wer Automatikfahrzeuge kennt, kommt damit gut zurecht. Wer aber nur Schaltwagen gewohnt ist, muss sich umstellen. Wie weit man mit einem Elektroauto kommt, hängt von der Kapazität und der Ladung des Akkus ab. Hohe Fahrgeschwindigkeiten, starke Steigungen und schwere Beladung reduzieren die Reichweite merklich. Die Außentemperaturen, Licht, (Sitz-)Heizung, heizbare Scheiben und Außenspiegel sowie Gebläse und Klimaanlage verbrauchen ebenfalls Strom, der dann nicht mehr für das Fahren zur Verfügung steht. All das ist kein Problem, wenn man die Fahrt gut plant.

Laden

Mit einem Elektroauto muss man häufiger an die Ladesäule als mit einem Verbrenner. Es gibt unterschiedliche Ladesäulen, und auch das Bezahl- bzw. Abrechnungssystem unterscheidet sich von Säule zu Säule. Spezielle Apps helfen bei der Suche nach geeigneten Lademöglichkeiten. Bei manchen Fahrzeugen kann die Berechnung der Ladestopps und die Suche nach geeigneten Ladesäulen auch durch das Navigationssystem erfolgen.

Was sagt die Gesetzgebung?

Kommunen können Elektro­Parkplätze einrichten, an denen Ladesäulen zur Verfügung stehen. Diese Parkflächen können kostenlos oder mit reduzierten Parkgebühren angeboten werden. Sie dürfen jedoch nur von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Werden dort andere Kfz abgestellt, wird dies mit einem Verwarnungsgeld oder Abschleppen sanktioniert.

Was also tun?

  • Machen Sie sich mit einem unbekannten Fahrzeug immer erst vertraut, bevor Sie losfahren. Lassen Sie sich gegebenenfalls in die Nutzung einweisen.
  • Bereiten Sie Ihre Fahrt mit dem E-Auto vor: Wie groß ist die Reichweite, wie ist der Ladezustand des Akkus? Muss gegebenenfalls unterwegs nachgeladen werden, und wo ist das möglich?
  • Setzen Sie zusätzliche Geräte, die Energie verbrauchen (Klimaanlage, Heizung, Gebläse usw.) insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen nur ein, wenn es notwendig ist. Das vergrößert die Reichweite.
  • Denken Sie daran, dass Ihr Fahrzeug leise ist und möglicherweise von anderen überhört wird.
  • Fahren Sie vorausschauend, um energiesparend und sicher unterwegs zu sein.
  • Achten Sie beim Parken an Ladesäulen auf die genauen Bedingungen. Lassen Sie das Ladekabel nicht zur Stolperfalle für Vorbeigehende werden.

Alle Schwerpunkte

Themenüberblick:

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Aufmerksamkeits-
defizite

2022/23

Verkehrssicher­heit in länd­lichen Räumen

2021

Rücksicht im
Straßenverkehr

2020

Mobilität und
Elektromobilität

2019

Alleinunfälle und
ihre Gründe

2018

Emotionen im
Straßenverkehr

2017

Wind und
Wetter

2016

Risikowahrnehmung
und -abwendung