Schwerpunktaktion 2020
Thema:
Mobilität
- Der Straßenverkehr befindet sich derzeit im Umbruch und neue Formen der Mobilität entstehen: Der Klimawandel rückt Elektrofahrzeuge in den Fokus, neue Arten der Fortbewegung wie E-Scooter (Elektro-Tretroller) treten auf den Plan. Die Verbindung von öffentlichen und individuellen Verkehrsmitteln sowie E-Mobilität bieten neue Chancen. Auch Fahrgemeinschaften besitzen nach wie vor ihre Berechtigung. Dieses Thema beleuchtet die Schwerpunktaktion 2020 des DVR, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.
Mögliche Ursachen:
„Carsharing“
Nicht immer muss es ein eigenes Fahrzeug sein. Wer nur manchmal ein Auto nutzt, kann sich über das Carsharing ein Auto leihen, wenn es nötig ist. Das spart Kosten, und Parkraum. Auch Betriebe nutzen das Carsharing. Das schafft Flexibilität und hält den eigenen Fuhrpark übersichtlich. Allerdings ist man dann mit dem Auto, in das man einsteigt, nicht vertraut – und das kann unangenehme Folgen haben. Ein entsprechendes Zeitpolster muss auf jeden Fall eingeplant werden, wenn man ein nicht vertrautes Fahrzeug nutzen will.
Einsteigen und los?
Wer ein Fahrzeug nutzt, muss sich zudem mit der Bedienung vertraut machen. Dabei hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung. Viele Fahrassistenzsysteme wie der Abstandsregeltempomat (Adaptive Cruise Control) oder das Spurhalte-Assistenzsystem können individuell beeinflusst bzw. eingestellt werden. Wie das funktioniert, sollte man vor der Fahrt klären und nicht erst unterwegs. Für die Sitz- und Spiegeleinstellung sollte man sich ausreichend Zeit lassen. Dazu gehört auch die Höheneinstellung des Sicherheitsgurts.
Auf Nummer sicher
Vor der Fahrt muss man sich zudem davon überzeugen, dass die Betriebssicherheit gegeben ist. Ein Blick auf die Reifen, die Beleuchtung und auf die Funktion der Bremsanlage gehören auf jeden Fall dazu. Im Winter ist die Funktionsfähigkeit der Scheibenwischer und der Scheibenwaschanlage besonders wichtig. Ist die vorgeschriebene Ausstattung (Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste) vorhanden? Durch eine Abfahrtkontrolle ist man auf der sicheren Seite.
Fahrzeugprüfung
Nach der DGUV-Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (§ 36, Abs. 1) müssen Fahrzeugführende vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel hin beobachten.
Was also tun?
- Überprüfen Sie die Betriebssicherheit bei Fahrzeugen, die Sie übernehmen. Das schließt die Verkehrssicherheit mit ein.
- Machen Sie sich vor der Fahrt mit den Bedienungseinrichtungen und Besonderheiten des Fahrzeugs vertraut. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.
- Lassen Sie sich gegebenenfalls in die Nutzung einweisen.
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