Schwerpunktaktion

Schwerpunktaktion 2021

Thema:
Rücksicht im Straßenverkehr

  • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wenn alle Verkehrsteilnehmenden sich daran halten, können kritische Situationen verhindert oder entschärft werden. Zum rücksichtsvollen, umsichtigen Verhalten gehört auch das Einhalten von Regeln, z.B. der Straßenverkehrs-Ordnung StVO. Dieses Thema beleuchtet die Schwerpunktaktion 2021 des DVR, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.

Mögliche Ursachen:



„Übergang“

Der Autofahrer in dem Film hat vermutlich nicht bemerkt, dass seine vermeintliche „Parklücke“ mit weißen Balken schraffiert ist, denn genau hier ist eine Querungshilfe für zu Fuß Gehende angebracht. Querungshilfen und abgesenkte Bordsteinkanten sind wichtige Elemente der Verkehrsinfrastruktur, die die Verkehrsteilnahme erleichtern sollen. Insbesondere abgesenkte Bordsteinkanten dienen dazu, Personen, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen oder einen Kinderwagen mit sich führen, die Überquerung zu erleichtern.

Hilfreiche Übergänge

Hilfreich sind diese Übergänge zudem für Personen, die Tiere an der Leine führen oder schwere Lasten tragen, sowie für Kinder und Personen, die mit Fahrrädern die Straße schiebend überqueren wollen. Das sind viel mehr Menschen, als man im ersten Moment vermutet, und jeder und jede von uns kann je nach den Umständen in die Lage geraten, dazuzugehören. Wer an Stellen mit Querungshilfen hält oder parkt, gefährdet diese Personengruppen oder schränkt sie zumindest stark in ihrer Bewegungsfreiheit ein.

Aufmerksam sein

Es gibt ähnliche Stellen, an denen man nicht parken sollte, da man sonst die Wege der anderen blockiert: Zum Beispiel vor Schulen, wo zahlreiche Schülerinnen und Schüler unterwegs sind oder die Fahrbahn überqueren. An Bushaltestellen gilt generell ein Parkverbot. Das besteht auch für Nichtberechtigte auf ausgeschilderten Parkflächen für schwerbehinderte Menschen sowie auf ausgeschilderten Parkflächen zum Laden von Elektrofahrzeugen. Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss ein Abstand von fünf Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten eingehalten werden. Gibt es in Fahrtrichtung rechts einen baulich angelegten Radweg neben der Fahrbahn, müssen sogar acht Meter Abstand eingehalten werden.

Eigentlich ganz einfach, denn …

… wer aufmerksam ist und bewusst auf solche Stellen achtet, wird nicht gedankenlos an Querungshilfen oder anderen Stellen mit abgesenkten Bordsteinen halten oder parken. Wer sich mit dem Fahrzeug einer Querungshilfe nähert, sollte besonders aufmerksam sein und die Geschwindigkeit senken.

Gut zu wissen:

  • Querungshilfen können mit Zebrastreifen und Lichtzeichenanlagen kombiniert sein, müssen es aber nicht.
  • Eine Querungshilfe muss auch nicht unbedingt mit einer Kennzeichnung versehen sein, damit sie als solche wirkt. Die bauliche Ausführung allein (abgesenkter Bordstein) genügt.
  • Vor Bordsteinabsenkungen ist das Parken unzulässig.
  • Wodurch unterscheiden sich Halten oder Parken? Ganz einfach: Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, parkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Motor an- oder ausgeschaltet ist.

Alle Schwerpunkte

Themenüberblick:

2024

Aufmerksamkeits-
defizite

2022/23

Verkehrssicher­heit in länd­lichen Räumen

2021

Rücksicht im
Straßenverkehr

2020

Mobilität und
Elektromobilität

2019

Alleinunfälle und
ihre Gründe

2018

Emotionen im
Straßenverkehr

2017

Wind und
Wetter

2016

Risikowahrnehmung
und -abwendung