Schwerpunktaktion

Schwerpunktaktion 2021

Thema:
Rücksicht im Straßenverkehr


Mögliche Ursachen:



„Enge Straße“

Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung ist die Person wartepflichtig, die als zweite die Stelle erreicht. Aber wer war das im gezeigten Film – die Radfahrerin oder der Fahrer des Entsorgungsfahrzeugs? Wenn es sich um eine längere Engstelle handelt, lässt sich das manchmal nicht eindeutig nachvollziehen und beide Parteien meinen, dass sie Vorrang hätten. Auch wenn beide fast gleichzeitig eine kurze Engstelle erreichen, fällt das Urteil schwer.

Kurz verständigen, gelassen weiterfahren

Steht man sich erst gegenüber, ist Verständigung erforderlich. Den Weg freimachen sollte dann die Partei, für die es einfacher zu bewerkstelligen ist.

Bei einseitigen Verengungen darf fahren, wessen Fahrstreifen frei ist. Für Entgegenkommende besteht Wartepflicht, wenn die Person, die Vorrang hat, ansonsten abbremsen oder die Geschwindigkeit deutlich verringern müsste. Auch beim Passieren von Unfall- oder Baustellen kommt es darauf an, den eventuellen Vorrang anderer zu beachten und sich gegebenenfalls kurz zu verständigen.

Patt-Situation

Wenn sich vier Fahrzeuge aus vier verschiedenen Richtungen in einer „Patt-Situation“ gegenüberstehen, hat niemand mehr ein Vorrecht, zu fahren. Eine Person muss nun auf die Vorfahrt verzichten. Hier empfiehlt sich Blickkontakt aufzunehmen und deutliche Zeichen zu geben. Wer bereit ist, auf die Vorfahrt zu verzichten, sorgt für mehr Gelassenheit.

Eigentlich ganz einfach, denn …

… die Situationen sind klar geregelt. Wer vorausschauend fährt, kann rechtzeitig erkennen, ob Warten oder Durchfahren geboten ist. Dabei kann Rücksicht auch bedeuten, zeitweise auf das eigene Vorrecht zu verzichten. Und stets spielt die eigene Geschwindigkeit eine Rolle: Wer langsamer unterwegs ist, kann die Situation besser beurteilen und früher reagieren

Gut zu wissen:

  • Beim Ausscheren vor einer Verengung muss auf den nachfolgenden Verkehr geachtet und das Ausscheren rechtzeitig angekündigt werden.
  • Die an manchen Engstellen angebrachten Verkehrszeichen „einseitige Fahrbahnverengung“ sind reine Gefahrzeichen und haben keine vorrangregelnde Wirkung.
  • Entsorgungsfahrzeuge dürfen nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nur unter besonderen Sicherungsmaßnahmen rückwärtsfahren.
  • § 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt zudem, dass sich Fahrzeugführende beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist.
  • Falls nötig, muss man sich entsprechend von anderen einweisen lassen.

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Themenüberblick:

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Verkehrssicher­heit in länd­lichen Räumen

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Rücksicht im
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Mobilität und
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2019

Alleinunfälle und
ihre Gründe

2018

Emotionen im
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2017

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2016

Risikowahrnehmung
und -abwendung