Schwerpunktaktion 2021
Thema:
Rücksicht im Straßenverkehr
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wenn alle Verkehrsteilnehmenden sich daran halten, können kritische Situationen verhindert oder entschärft werden. Zum rücksichtsvollen, umsichtigen Verhalten gehört auch das Einhalten von Regeln, z.B. der Straßenverkehrs-Ordnung StVO. Dieses Thema beleuchtet die Schwerpunktaktion 2021 des DVR, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.
„Reißverschluss“
Das Reißverschlussprinzip ist eine optimale Lösung der beschriebenen Situation, in der Praxis jedoch oftmals schwierig: Man muss gleichzeitig den Verkehr nach vorn, nach hinten und zur Seite beobachten und rechtzeitig erkennen, was die anderen vorhaben. Im dichten Verkehr bedeutet diese Situation für viele Verkehrsteilnehmende Stress. Manchmal kommt es auch zu Missverständnissen: Werde ich jetzt reingelassen? Oder reihe ich mich besser dahinter ein?
Wer hat Vorrang?
Das Reißverschlussprinzip darf nicht erzwungen werden. Das auf dem nicht endenden Fahrstreifen fahrende Fahrzeug hat aus rechtlicher Sicht Vorrang, auch wenn das Reißverschlussverfahren dem Fahrzeug auf der endenden Spur das Einfahren ermöglichen soll. Die am Durchfahren gehinderten Fahrzeuge müssen sich unter besonderer Rücksichtnahme und bei angemessen herabgesetzter Fahrgeschwindigkeit einordnen. Das Wechseln der Spur soll auch nicht abrupt, sondern allmählich erfolgen.
Eigentlich ganz einfach, denn …
… das Reißverschlussprinzip ist kinderleicht: Ein Fahrzeug von links, eins von rechts, oder umgekehrt. Bei einer Engstelle, an der man den Fahrstreifen wechseln muss, sollte man nicht zu früh mit dem Einfädeln beginnen, sondern bis kurz vor die Engstelle fahren. So werden die zur Verfügung stehenden Fahrstreifen und der Verkehrsraum besser ausgenutzt und es geht für alle schneller. Manchmal wird sogar durch Schilder darauf hingewiesen. Rücksicht bedeutet in dieser Situation nicht nur, anderen das Einscheren zu ermöglichen, sondern auch so „deutlich“ zu fahren, dass die anderen erkennen, was man vorhat. Dies gilt für Fahrende auf beiden Fahrstreifen
Gut zu wissen:
- Auch bei einer Autobahnauffahrt müssen sich die auffahrenden Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einreihen. Hier gilt jedoch kein Reißverschlussprinzip!
- Vorfahrt haben die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn. Fahrzeuge auf dem Einfädelungsstreifen müssen gegebenenfalls warten.
- Rücksicht kann hier bedeuten, durch geringfügige Änderung der Geschwindigkeit anderen eine Lücke zu bieten und ihnen so das Auffahren zu erleichtern.
- Ein deutliches Abbremsen auf der durchgehenden Fahrbahn, in der Regel auf dem rechten Fahrstreifen, um jemanden hereinzulassen, ist nicht sinnvoll. Und auch ein Fahrstreifenwechsel, um anderen das Einfahren zu erleichtern, kann möglicherweise zu einer gefährlichen Situation führen, wenn Schnellere auf dem linken Fahrstreifen dadurch behindert oder gar gefährdet werden.
- Wer es nicht schafft, sich vom Einfädelungsstreifen in den fließenden Verkehr einzureihen, muss am Ende des Einfädelungsstreifens stehen bleiben und auf eine entsprechend große Lücke warten.
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