Schwerpunktaktion 2021
Thema:
Rücksicht im Straßenverkehr
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wenn alle Verkehrsteilnehmenden sich daran halten, können kritische Situationen verhindert oder entschärft werden. Zum rücksichtsvollen, umsichtigen Verhalten gehört auch das Einhalten von Regeln, z.B. der Straßenverkehrs-Ordnung StVO. Dieses Thema beleuchtet die Schwerpunktaktion 2021 des DVR, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.
„Rote Ampel“
Zu Fuß Gehende müssen selbstverständlich an einer roten Ampel warten. Auf der Fahrbahn Fahrende müssen sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass diese Wartepflicht eingehalten wird. Auch ein paar Meter weiterzugehen, um dann die Straße zu überqueren, ist keine Option, denn es birgt vergleichbare Gefahren und könnte ebenso als Rotlichtverstoß gewertet werden.
Sichtbarkeit – immer wichtig
Radfahrende können eine Menge tun, um bei Dämmerung und Dunkelheit besser gesehen zu werden: Neben heller Kleidung mit retroreflektierenden Elementen ist das Licht am Fahrrad von großer Bedeutung. Radfahrende müssen während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, mit Beleuchtung fahren (§ 67 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung [StVZO]) und diese benutzen nach § 17 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Regeln einhalten hilft
Es gibt auch andere Situationen, in denen Verkehrsteilnehmende Fehler machen oder sich nicht immer an die Regeln halten: Zum Beispiel, wenn Fahrzeuge an Stoppschildern nicht bis zum Stillstand abbremsen, sondern langsam durchrollen. Oder wenn durchgezogene Linien auf der Fahrbahn beim Überholen oder Einordnen überfahren werden. Auch den seitlichen Mindestabstand (1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts) beim Überholen von Radfahrenden gilt es einzuhalten. All dies erscheint den Handelnden möglicherweise als Bagatelle, für andere kann ein solches Verhalten jedoch zu einer erheblichen Gefahr werden.
Eigentlich ganz einfach, denn …
… wenn man die Regeln einhält, ist man auf der sicheren Seite. Zu Fuß Gehende und Radfahrende können ihre Sichtbarkeit bei Dunkelheit und Dämmerung verbessern, indem sie helle, am besten reflektierende Kleidung tragen oder sich mit reflektierenden Accessoires ausstatten. Beim Kauf von Warnwesten sollte man auf die Einhaltung der Norm EN ISO 20471 achten, damit die Wirkung gewährleistet ist.
Gut zu wissen:
- Zur vorgeschriebenen Ausrüstung am Fahrrad – unabhängig von den Sichtverhältnissen – zählen in jedem Fall Reflektoren nach vorn und hinten, an den Pedalen und seitlich an den Rädern.
- Anstelle von klassischen Speichenreflektoren können auch durchgehende reflektierende Ringe an den Reifenseitenwänden (oder Felgen) vorhanden sein. Auch reflektierende Speichenclips sind möglich.
- Wer etwas für seine Sicherheit tun will, sollte am Fahrrad Lichtanlagen mit Standlichtfunktion vorne und hinten verwenden. Dynamobetriebene Lichtanlagen sind zuverlässig, rauben keine oder nur wenig Kraft.
- Am Fahrrad verwendete Beleuchtungseinrichtungen müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Die Genehmigung erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben „K“ und einer Nummer oder einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Landeskennzahl befinden, sowie aus der Genehmigungsnummer.
- Bei den Scheinwerfern ist die richtige Einstellung wichtig, damit Entgegenkommende nicht unnötig geblendet werden.
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