Schwerpunktaktion 2019
Thema:
Alleinunfälle
- Etwa jeder sechste Unfall im Straßenverkehr ist ein sogenannter Fahrunfall bzw. ein Alleinunfall. Bei diesen Unfällen verliert jemand die Kontrolle über sein oder ihr Fahrzeug, ohne dass Andere dazu beigetragen haben. Ursachen dafür können Ablenkung, Selbstüberschätzung, fremde Situationen oder ungewohnte Fahrzeuge sowie eine hohe Belastung und Beanspruchung sein. Besonders Ablenkung durch Smartphones bzw. Handys führt häufig zu Alleinunfällen. Dieses Thema beleuchtet die Schwerpunktaktion 2019 des DVR, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.
„Ablenkung im Straßenverkehr“
Ablenkung im Straßenverkehr erhöht das Unfallrisiko. So geht die Allianz Unfallforschung davon aus, dass jeder zehnte Unfall durch Ablenkung am Steuer verursacht wird. In einer in Deutschland durchgeführten Befragung auf einem Rastplatz gaben 20 Prozent der Autofahrenden an, dass sie in der letzten halben Stunde ihrer Fahrt mindestens zwei fahrfremde Tätigkeiten ausgeführt hatten.
Dabei können verschiedene Fähigkeiten des Menschen beansprucht werden: Sehen, Hören, unsere Motorik oder auch unsere Kognition. Musikhören beim Gehen beispielsweise vervierfacht das Unfallrisiko. Häufig lassen sich Ablenkungsvorgänge jedoch nicht nur einer einzigen Ablenkungsart zuordnen, sondern betreffen zwei oder noch mehr Kapazitäten. Dies verstärkt die Wirkung zusätzlich.
Was sagt das Gesetz?
Die Straßenverkehrs-Ordnung fordert von allen Verkehrsteilnehmenden gegenseitige Rücksicht. Das heißt, dass bei jeder Verkehrsteilnahme die Sicherheit stets an erster Stelle stehen muss. Unaufmerksamkeit stellt einen Verstoß gegen die im Straßenverkehr herrschende Sorgfaltspflicht dar. Damit lassen sich viele Formen der Ablenkung nicht in Einklang bringen und sollten daher besser unterlassen werden.
Was also tun?
Nicht jede Ablenkung ist in jeder Situation in gleichem Maße gefährlich. Musik aus dem Autoradio kann auf einer langen Nachtfahrt dazu beitragen, die gefährlichen Auswirkungen der Monotonie zu mindern und die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr zu erhalten. Sie kann aber auch ablenken, zum Beispiel bei der Orientierung in einer fremden Stadt. Im Zweifelsfall sollte die Handlung unterlassen werden. Unterbleiben sollten vor allem solche Tätigkeiten, die mit einer langen Blickabwendung, mit einer starken Änderung der Körperhaltung oder mit großer innerer Beteiligung verbunden sind.
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