Thema:
Verkehrssicherheit
in ländlichen Räumen

  • Landstraßen sind die gefährlichsten Verkehrswege. Hier ereignen sich vergleichsweise die meisten schweren Unfälle. Genügend Sicherheitsabstand beim Überholen, Rücksicht und reduzierte Geschwindigkeit bei Ortsdurchfahrten sowie generelle Vorsicht und Voraussicht reduzieren die Unfallwahrscheinlichkeit und Unfallschwere außerorts. Motoradfahrende sowie Traktoren und andere landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge erfordern zudem ein besonders umsichtiges Fahrverhalten. Dieses Thema beleuchtet die Schwerpunktaktion 2022/23 des DVR, der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.

Mögliche Ursachen:



„Ungeschützte Verkehrsteilnehmende – Abstand halten“

Für Radfahrende ist das Stressigste im Straßenverkehr, wenn sie zu eng überholt werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse der Verkehrsexperten der Hochschule Karlsruhe zum Gefährdungsempfinden von Radfahrenden.

Die fünf dabei am häufigsten genannten Unfall- und Konfliktursachen sind:

  1. Enges Überholen
     
  2. Alleinunfall wegen Bodenunebenheit
     
  3. Enges Begegnen
     
  4. Hindernisse auf der Fahrbahn
     
  5. Dooring (plötzliches Öffnen der Fahrer- oder Beifahrertür) bei parkenden Kraftfahrzeugen
     

Gefahr durch enge Straßen

Auch im ländlichen Raum kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen motorisiertem Verkehr, zu Fuß Gehenden und Rad- oder Pedelec-Fahrenden. Dies liegt zum einen an den niedrigeren Geschwindigkeiten der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden, was schneller Fahrende dazu verleiten kann, unüberlegt und mit zu wenig Abstand zu überholen. Zum anderen liegt es daran, dass es insbesondere im ländlichen Raum wenig Rad- und Fußwege gibt und ungeschützte Verkehrsteilnehmende dann die Fahrbahn nutzen müssen.

Auf den Abstand achten

Zudem wirkt sich die Straßenbreite auf den Abstand beim Überholen aus. Deshalb unbedingt darauf achten, dass ausreichend Platz zum Überholen besteht und der erforderliche Seitenabstand eingehalten werden kann. Außerorts liegt der Mindestabstand bei zwei Metern, innerorts bei 1,5 Metern.

Ganz schön trügerisch

Auch wenn Fahrräder oder Pedelecs wenig Platz in Anspruch nehmen, dürfen motorisierte Verkehrsteilnehmende diese nur mit ausreichendem Mindestabstand überholen. Dies gilt auch beim Einscheren nach dem Überholvorgang. Im Zweifel eine geeignetere Stelle abwarten.

Alle Schwerpunkte

Themenüberblick:

 

Sichere
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